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KG, 20.09.2022 - 1 W 280/22 |
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- OLG Hamm, 25.10.2010 - 15 W 334/10
Genehmigung der Zustimmung zur Löschung einer Hypothek durch den Betreuer durch …
Auszug aus KG, 20.09.2022 - 1 W 280/22
Das Genehmigungserfordernis des § 1822 Nr. 10 BGB dient gerade dem Schutz der Interessen des Mündels (vgl. OLG Hamm FGPrax 2011, 61 f.).Das Negativattest bindet das Grundbuchamt bei der Prüfung der Eintragungsvoraussetzungen nicht (vgl. OLG Hamm FGPrax 2011, 61 f.).
- BGH, 27.11.1984 - VI ZR 49/83
Streupflicht von Wohnungseigentümern
Auszug aus KG, 20.09.2022 - 1 W 280/22
Mehrere Miteigentümer eines Grundstücks haften insoweit als Gesamtschuldner (vgl. für Schäden aus der Verletzung der Streupflicht BGH NJW 1985, 484). - BGH, 30.09.2010 - V ZB 206/10
Schenkweiser Erwerb einer Eigentumswohnung durch einen Minderjährigen: …
Auszug aus KG, 20.09.2022 - 1 W 280/22
Für den Erwerb eines nicht vermieteten und nicht verpachteten Grundstücks in Alleineigentum durch einen Minderjährigen ist höchstrichterlich entschieden, dass das entsprechende Rechtsgeschäft für den Minderjährigen als lediglich rechtlich vorteilhaft anzusehen ist und eine familiengerichtliche Genehmigung nicht erforderlich ist (vgl. BGHZ 187, 119 ff.).
- BGH, 11.03.2021 - V ZB 127/19
Nießbrauch bei Grundstückserwerb durch Minderjährigen genehmigungsbedürftig?
Auszug aus KG, 20.09.2022 - 1 W 280/22
Soweit das Familiengericht beim Amtsgericht seinen Beschluss unter Bezugnahme auf die Entscheidung des BGH vom 11. März 2021 - V ZB 127/19 - (NJW 2021, 1673 ff.) begründet hat, ist darauf hinzuweisen, dass es sich in diesem Fall um den Erwerb eines Wohnungseigentums durch einen Minderjährigen als Allein- und nicht als Bruchteilseigentümer gehandelt hat. - OLG München, 22.08.2012 - 34 Wx 200/12
Grundbuchverfahren: Umschreibung von Wohnungseigentum an Minderjährige aufgrund …
Auszug aus KG, 20.09.2022 - 1 W 280/22
Zum Schutz des Mündels greift die Vorschrift auch dann ein, wenn sich die Haftung für die fremde Schuld als gesetzliche Folge des Rechtsgeschäfts ergibt, so beim Erwerb des Bruchteils eines Wohnungseigentums in Hinblick auf die damit eintretende persönliche gesamtschuldnerische Haftung gemäß § 16 Abs. 2 WEG a. F. (vgl. OLG München FamRZ 2013, 494; Senatsbeschluss v. 15.7.2010 - 1 W 312/10 -, NZM 2011, 78 f). - OLG Köln, 06.03.2015 - 2 Wx 44/15
Genehmigungspflicht des Erwerbs einer Eigentumswohnung durch einen Minderjährigen
- KG, 15.07.2010 - 1 W 312/10
Genehmigungspflichtige Rechtsgeschäfte: Auflassung eines Bruchteils von …
Auszug aus KG, 20.09.2022 - 1 W 280/22
Zum Schutz des Mündels greift die Vorschrift auch dann ein, wenn sich die Haftung für die fremde Schuld als gesetzliche Folge des Rechtsgeschäfts ergibt, so beim Erwerb des Bruchteils eines Wohnungseigentums in Hinblick auf die damit eintretende persönliche gesamtschuldnerische Haftung gemäß § 16 Abs. 2 WEG a. F. (vgl. OLG München FamRZ 2013, 494; Senatsbeschluss v. 15.7.2010 - 1 W 312/10 -, NZM 2011, 78 f). - BGH, 08.05.1973 - IV ZR 8/72
Versagte vormundschaftsgerichtliche Genehmigung; Provisionsanspruch des Maklers
Auszug aus KG, 20.09.2022 - 1 W 280/22
So ist es z. B. beim Kauf einer Sache durch mehrere Käufer (vgl. BGHZ 60, 385, 389). - BGH, 30.11.1965 - V ZR 58/63
Negativattest des Vormundschaftsgerichts
Auszug aus KG, 20.09.2022 - 1 W 280/22
Negativatteste entfalten keine Rechtskraftwirkung im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, sondern haben ausschließlich deklaratorische Bedeutung (…vgl. B/J/S/Bartels/Elzer, FamFG, 3. Aufl., RdNr. 51 zu § 48; BGH NJW 1966, 652).
- OLG München, 18.12.2023 - 34 Wx 311/23
Überlassung von Bruchteilseigentum an einem Grundstück nicht lediglich rechtlich …
Dagegen vertritt das Kammergericht in bislang unveröffentlichten Entscheidungen (KG Beschlüsse vom 1.8.2023, 1 W 93/23, und vom 20.9.2022, 1 W 280/22) die Auffassung, beim Erwerb eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück verhalte es sich im Grundsatz nicht anders als beim Erwerb einer Eigentumswohnung.